Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

für die Vermietung von technischem Equipment und die Erbringung von Dienstleistungen durch Waldenser Production.

§ 1 Geltungsbereich

  • Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Miet- und Dienstleistungsverträge, die zwischen Waldenser Production und den Kunden abgeschlossen werden. Abweichende Vereinbarungen sind nur wirksam, wenn sie ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.

§ 2 Mietgegenstand

  1. Der Vermieter stellt dem Mieter das im jeweiligen Angebot beschriebene Equipment zur Verfügung.
  2. Die genauen Bestandteile der Sets werden in einem Übergabeprotokoll festgehalten. Dieses ist Bestandteil des Vertrags.
  3. Das Mietobjekt bleibt Eigentum des Vermieters. Eine Weitergabe oder Nutzung durch Dritte ist nicht gestattet.

§ 3 Mietdauer

  1. Die Mietdauer wird im Angebot festgelegt und schriftlich bestätigt.
  2. Sie beginnt in der Regel am vereinbarten Tag um 16:00 Uhr und endet am Rückgabetag um 10:00 Uhr.
  3. Eine Verlängerung der Mietdauer bedarf der schriftlichen Zustimmung des Vermieters.

§ 4 Mietpreis und Kaution

  1. Der Mietpreis wird im Angebot festgelegt und ist vor Mietbeginn vollständig zu zahlen. Erst mit Zahlung wird die Buchung wirksam.
  2. Der Vermieter kann eine Kaution verlangen. Diese wird im Angebot festgelegt und beträgt maximal 80 Prozent des Neuwerts des Equipments.
  3. Die Kaution ist zusammen mit dem Mietpreis zu leisten und wird nach ordnungsgemäßer Rückgabe und Prüfung des Equipments unverzüglich erstattet.
  4. Der Vermieter kann in Einzelfällen auf die Erhebung einer Kaution verzichten.

§ 5 Dienstleistungen

  1. Umfang, Preis und Inhalt von Dienstleistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot.
  2. Anpassungen, die nicht wesentlich sind, können schriftlich vereinbart werden.

§ 6 Einweisung und Support

  1. Auf Wunsch erhält der Mieter bei Übergabe eine kurze Einweisung in die Handhabung der Geräte. Diese ist kostenfrei.
  2. Weitergehender technischer Support während der Mietdauer kann vereinbart werden und ist gegebenenfalls kostenpflichtig.

§ 7 Zahlungsbedingungen

  1. Eine Buchung ist verbindlich. Stornierungen richten sich nach den Stornobedingungen.
  2. Die Abwicklung der Zahlungen erfolgt über den Anbieter Anny.
  3. Die Zahlung muss spätestens sieben Tage vor Mietbeginn erfolgt sein. Erfolgt keine fristgerechte Zahlung, wird die Buchung storniert. Es gelten die Stornierungsbedingungen.
  4. Der Vermieter erbringt Leistungen erst nach vollständigem Zahlungseingang.
  5. Bei Zahlungsverzug behält sich der Vermieter rechtliche Schritte vor. Die dabei entstehenden Kosten trägt der Mieter, sofern er sich im Verzug befindet.

§ 8 Abholung und Nichterscheinen

  1. Der Mieter verpflichtet sich, das Equipment zum vereinbarten Termin abzuholen.
  2. Lieferung oder Abholung durch den Vermieter sind gesondert zu vereinbaren und können zusätzliche Kosten verursachen.
  3. Erscheint der Mieter nicht, ist der volle Mietpreis fällig, unabhängig davon, ob das Equipment abgeholt wurde.
  4. Kann der Mieter das Equipment aus unvorhersehbaren Gründen nicht abholen, ist der Vermieter unverzüglich zu informieren.
  5. Kann der Vermieter die Übergabe aufgrund höherer Gewalt oder technischer Probleme nicht durchführen, bemüht er sich um gleichwertigen Ersatz. Ist dies nicht möglich, wird der bereits gezahlte Betrag zurückerstattet. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.
  6. Der Mieter trägt die Verantwortung für den sicheren Transport, sofern dieser nicht durch den Vermieter übernommen wird.

§ 9 Stornierung und Ausfallgebühren

  1. Stornierungen durch den Mieter sind zu folgenden Bedingungen möglich:
    • Bis 14 Tage vor Mietbeginn: kostenfrei
    • Bis 7 Tage vor Mietbeginn: 50 Prozent des Mietpreises
    • Ab 3 Tage vor Mietbeginn: 100 Prozent des Mietpreises
  2. Dienstleistungen können schriftlich storniert werden. Hierbei gelten folgende Gebühren:
    • Bis 14 Tage vor Beginn: kostenfrei
    • Bis 7 Tage vor Beginn: 50 Prozent des Angebotspreises
    • Ab 3 Tage vor Beginn: 100 Prozent des Angebotspreises
  3. Zusatzleistungen wie Transport, Personal oder Drittanbieter werden in voller Höhe berechnet, wenn deren kostenfreie Stornierung nicht mehr möglich ist.
  4. Der Vermieter prüft, ob das Equipment anderweitig vermietet werden kann. Gelingt dies, werden die Ausfallgebühren ganz oder teilweise erlassen.
  5. Muss der Vermieter aufgrund höherer Gewalt oder technischer Ausfälle stornieren, wird der gezahlte Betrag erstattet. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.

§ 10 Haftung und Schäden

  1. Der Mieter verpflichtet sich, das Equipment in ordnungsgemäßem Zustand zurückzugeben.
  2. Er haftet für Schäden oder Verlust während der Mietdauer.
  3. Schäden sind unverzüglich zu melden und vom Mieter zu dokumentieren.
  4. Der Vermieter kann bei Bagatellschäden nach eigenem Ermessen auf Erstattung verzichten.

§ 11 Versicherung

  1. Der Mieter ist verpflichtet, das Equipment gegen Diebstahl und Schäden zu versichern oder trägt andernfalls die volle Haftung.
  2. Der Vermieter kann einen Nachweis verlangen und die Vermietung ohne Versicherungsschutz ablehnen.
  3. Erfolgt die Vermietung ohne Versicherungsschutz, haftet der Mieter im Schadensfall in voller Höhe.

§ 12 Nutzungseinschränkungen

  1. Das Equipment darf nur für legale Zwecke verwendet werden.
  2. Die Weitergabe oder Untervermietung an Dritte ist nicht gestattet.
  3. Der Vermieter kann den Vertrag fristlos kündigen, wenn das Equipment oder die Dienstleistungen für rechtswidrige oder den Werten von Waldenser Production widersprechende Inhalte genutzt werden oder wenn ein begründeter Verdacht auf missbräuchliche Nutzung besteht.
  4. In diesem Fall bleibt der Anspruch auf Rückgabe und Zahlung bestehen.

§ 13 Haftungsausschluss

  1. Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die durch das Equipment an Dritten oder an weiteren Geräten entstehen.
  2. Keine Haftung wird übernommen für Datenverlust, unsichere Cloudspeicher, Virenbefall oder Defekte an Datenträgern. Der Mieter ist für Datensicherung verantwortlich.

§ 14 Referenznennung

  1. Der Vermieter kann Projekte als Referenz nutzen.
  2. Veröffentlichungen erfolgen nur nach ausdrücklicher Zustimmung des Mieters.
  3. Ein Widerspruch ist vor Vertragsschluss schriftlich mitzuteilen.

§ 15 Streitbeilegung

  1. Gerichtsstand ist Dresden.
  2. Beide Parteien bemühen sich zunächst um eine außergerichtliche Einigung. Vor Klageerhebung soll eine Mediation erfolgen.

§ 16 Salvatorische Klausel

  • Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

§ 17 Schlussbestimmungen

  1. Änderungen dieser AGB bedürfen der Textform.
  2. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

Stand: 26. August 2025

WordPress Cookie Hinweis von Real Cookie Banner